AGBs

​Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Behandlungsvertrag
Ania Kock – Heilpraktikerin (Psychotherapie), Rückertstrasse 2, 50935
(Stand August 2025)

 

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Verträge

1.1. Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Heilpraktikerin (Psychotherapie) und dem Klienten. Ein Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB wird schriftlich vereinbart.

1.2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Behandlungsangebot der Heilpraktikerin (Psychotherapie) annimmt und sich an sie zum Zwecke der Beratung, Unterstützung, Coaching und/oder Therapie wendet.

1.3. Die Heilpraktikerin (Psychotherapie) ist berechtigt eine Behandlung/Beratung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Heilpraktikerin (Psychotherapie) aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die sie in Gewissenskonflikte bringen können. Auch dem Klienten steht das Recht zu, einen bestehenden Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. In beiden Fällen bleibt der Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung der Behandlung erbrachten Leistungen erhalten. Eine abgebrochene Stunde ist vollständig zu bezahlen.

 

§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages

2.1. Die Heilpraktikerin (Psychotherapie) erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung, Diagnose, Coaching und Psychotherapie nach eigenem Ermessen und zum Wohle des Klienten anwendet. Das Angebot der Heilpraktikerin (Psychotherapie) richtet sich an Erwachsene.

2.2. Die Heilpraktikerin (Psychotherapie) ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten entsprechen, sofern dieser hierüber keine Entscheidung trifft. Ein subjektiv erwarteter Erfolg der Therapie kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.

2.3. Die Heilpraktikerin (Psychotherapie) erbringt ihre Leistungen, sofern zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wurde in den genannten Räumen Rückertstrasse 2, 3. OG, 50935 Köln). Eine Behandlungseinheit dauert je nach Vereinbarung 60 oder 90 Minuten. Sollte die Sitzung diesen Zeitrahmen aus wichtigen Gründen überschreiten, ist die Heilpraktikerin (Psychotherapie) berechtigt, den zusätzlichen Zeitaufwand entsprechend anteilig abzurechnen. Dabei kommen angefangene 15 Minuten / 30 Minuten / ganze Stunden zum Ansatz.

2.4. Die Behandlung/Beratung der Heilpraktikerin (Psychotherapie) ersetzt keine Untersuchung/Behandlung durch einen Arzt. Der Klient ist aufgefordert, sich bei Beschwerden mit Krankheitswert selbstverantwortlich in die Behandlung eines Arztes zu begeben.

2.5. Die Heilpraktikerin (Psychotherapie) darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

2.6. Die Heilpraktikerin (Psychotherapie) bietet zusätzlich zu Einzeltherapie sowie Einzelcoaching Gruppenkurse zu verschiedenen Themen und an unterschiedlichen Orten an. Hierfür gelten ggfs. zusätzlich die AGBs des Veranstaltungsortes. Bei Buchungen über einen Veranstalter gelten die AGB des Veranstalters.

 

§ 3 Mitwirkung des Klienten

3.1. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Eine Behandlung ist jedoch in der Regel nur bei aktiver Mitwirkung der Klienten möglich. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Behandlung/Beratung sowie angeratene und/oder notwendige ärztliche Untersuchungen.

 

§ 4 Honorierung der Heilpraktikerin (Psychotherapie)

4.1. Die Heilpraktikerin (Psychotherapie) hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Heilpraktikerleistungen enthalten gem. §4 Nr.14a UStG keine Umsatzsteuer. Es kann immer einmal sein, dass ein laufender Prozess etwas mehr Zeit benötigt. Die Heilpraktikerin (Psychotherapie) weist den Klienten auf den Ablauf der Stunde hin. Vereinbaren beide Parteien eine Verlängerung der Sitzung, so wird diese anteilmäßig auf den Gesamtstundenbetrag abgerechnet. Der Klient ist darüber informiert, dass die Heilpraktikerin (Psychotherapie) keine Zulassung für Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstige Kostenträgern hat. Die Honorare sind von den Klienten selber zu bezahlen.

Je nach persönlichem Vertrag übernehmen private Krankenkassen oder private Zusatzversicherungen die Kosten der Therapie anteilig oder in vollem Umfang. Eine Abklärung hierüber ist Aufgabe des Versicherten. Die Heilpraktikerin (Psychotherapie) unterstützt die Antragstellung gegebenenfalls durch Bereitstellung der von der Krankenkasse geforderten Unterlagen aus ihrem Bereich. Für die Erstellung einer Diagnose und eines Patientenberichts (Makroanalyse) stellt die Heilpraktikerin (Psychotherapie) eine gesonderte Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker.

4.2. Über das zu zahlende Honorar erhält der Klient einmal monatlich eine Rechnung. Diese ist innerhalb einer Frist von 10 Tagen durch Überweisung auf das Konto der Heilpraktikerin (Psychotherapie) zu bezahlen. Alternativ kann auch nach jeder Sitzung gegen den Erhalt einer Quittung in bar gezahlt werden.

4.3. Bei Nichterscheinen des Klienten zu einem vereinbarten Termin ohne vorherige Mitteilung schuldet dieser der Heilpraktikerin (Psychotherapie) unabhängig vom Grund für den Ausfall ein Ausfallhonorar in voller Höhe des Honorars (60 Minuten/90 Minuten), welches er hätte zahlen müssen, wäre der Termin in Anspruch genommen worden.

4.4. Vereinbarte Termine, die nicht wahrgenommen werden können, sind von dem Klienten bis 36 Stunden vor dem Termin zu verlegen, ansonsten gelten sie als nicht in Anspruch genommen, und es ist ein Ausfallhonorar in voller Höhe zu zahlen. Alternativ zur analogen Sprechstunde kann die Sitzung online in Anspruch genommen werden.
Ausfallhonorare sind innerhalb von zwei Wochen zu entrichten.

4.5. Termine, die von Seiten der Heilpraktikerin (Psychotherapie) abgesagt werden müssen, werden dem Klienten nicht in Rechnung gestellt. Der Klient hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Heilpraktikerin (Psychotherapie). Diese schuldet auch keine Angabe von Gründen.

 

§ 5 Honorarerstattung durch Dritte

5.1. Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird §4 hiervon nicht berührt. Die Heilpraktikerin (Psychotherapie) führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.

 

§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung

6.1. Die Heilpraktikerin (Psychotherapie) hat Schweigepflicht über alle Belange des Patienten. Sie behandelt die Daten des Klienten vertraulich und erteilt bezüglich einer Diagnose, der Beratungen und/oder der Therapieinhalte, deren Begleitumständen sowie den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit dessen ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

6.2. Abs. 1 gilt nicht, wenn die Heilpraktikerin (Psychotherapie) aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei einer Meldepflicht bestimmter Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung hin auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.

6.3. Abs. 1 kann ferner ausgesetzt werden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Unterstützung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen die Heilpraktikerin (Psychotherapie) oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen gegenüber einem Gericht oder Ermittlungsbehörden entlasten bzw. schützen kann.

6.4. Die Heilpraktikerin (Psychotherapie) führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen. Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu. Er kann auch nicht die Herausgabe dieser Handakte verlangen.

6.5. Abs. 2 bleibt unberührt, sofern der Klient eine Behandlungs- oder Beratungsakte verlangt, welche ihm die Heilpraktikerin (Psychotherapie) kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus der Handakte erstellt.

6.6. Die Handakten werden für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt, soweit nicht gesetzlich eine längere Aufbewahrungsfrist besteht. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke infrage kommen könnten.

 

§ 7 Salvatorische Klausel

7.1. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/des Behandlungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

 

§ 8 Gerichtstand

8.1. Zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Köln.